ff.), gelang es ihm bei der Y.________ (Genossenschaft) eine Festanstellung zu einem Pensum von 100 % (pag. 1016 Z. 36 und pag. 1017 Z. 15 ff.) zu bekommen. Dabei erwirtschaftet er gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 3'800.00 (pag. 1018 Z. 27 f. und pag. 1032 ff.). Der Beschuldigte ist noch immer verschuldet, konnte aber mit der Unterstützung seiner Ehefrau bereits einen Teil dieser Schulden abbezahlen (vgl. pag. 1017 Z. 1 ff. und pag. 1045 ff.). Nebst der Verbesserung der beruflichen Situation und der finanziellen Verhältnisse ist festzuhalten, dass sich auch seine weiteren Verhältnisse stabilisiert haben.