Erfreulich ist jedoch, dass er seit beinahe 3 Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hat sich der Beschuldigte mit Temporärjobs finanziell über Wasser gehalten (pag. 666/20 ff. und pag. 666/29 ff.) und hatte zudem per 1. Mai 2023 die Hauswartung übernommen (pag. 666/27 f.), wobei er gemäss eigenen Angaben zwei Wohnblöcke betreut (pag. 688). Seine berufliche und finanzielle Situation hat sich seither weiter stabilisiert. Nachdem der Beschuldigte bei der Y.________ (Genossenschaft) eine befristete Anstellung ab dem 1. November 2023 für ein halbes Jahr erhielt (pag. 953 ff.), gelang es ihm bei der Y.___