Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Im vorliegenden Strafverfahren hat sich der Beschuldigte anständig und korrekt verhalten. Er ist seit den in diesem Verfahren zu beurteilenden Vorwürfen strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten (vgl. Strafregisterauszug vom 4. Dezember 2024, pag. 999 ff.). Der Beschuldigte lebt seit ca. 2022 in geordneten Verhältnissen und konnte seine vorherige jahrelange Deliktsserie offensichtlich beenden. Der Beschuldigte war von Beginn an geständig und anerkannte fast sämtliche der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.