1018 Z. 27 f.). Überdies erzielt auch seine Ehefrau ein Einkommen und zwar ca. in gleicher Höhe (vgl. pag. 687 und pag. 1017 Z. 10 ff.). Zwar hat der Beschuldigte noch immer Schulden, konnte aber gemeinsam mit seiner Ehefrau bereits einen Teil dieser Schulden abbezahlen (vgl. pag. 1017 Z. 1 ff. und pag. 1045 ff.). Überdies gab der Beschuldigte an, mit seinem Umzug ins AY.________(Gebiet) sein altes Umfeld hinter sich gelassen zu haben, er habe einen anderen Freundeskreis (pag. 1016 Z. 37 ff.). Betreffend Drogen sagte der Beschuldigte, dass diese seine Vergangenheit seien (pag. 1071 Z. 27).