Die Kammer hält hierzu ergänzend fest, dass pro Vorfall 8 Strafeinheiten und somit insgesamt 24 Strafeinheiten zu asperieren sind. 17.2.14 Fazit zu asperierende Strafeinheiten bzw. Monate Insgesamt sind somit 431 Strafeinheiten bzw. knapp 14,5 Monate zur Einsatzfreiheitsstrafe zu asperieren. Somit resultiert vor Berücksichtigung der Täterkomponenten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 29,5 Monaten.