Diesen Ausführungen kann sich die Kammer anschliessen. Ergänzend ist festzuhalten, dass pro Vorfall 4 Strafeinheiten, d.h. insgesamt 8 Strafeinheiten, zu asperieren sind. 17.2.13 Missbrauch von Ausweisen und Schildern (durch widerrechtliches Aneignen), mehrfach begangen Die Erwägungen der Vorinstanz lauten wie folgt (S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 807):