53 Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz an. Ergänzend ist festzuhalten, dass für jede Widerhandlung 17 Strafeinheiten, d.h. insgesamt 119 Strafeinheiten, asperiert werden. 17.2.11 Fahren ohne Haftpflichtversicherung (durch Führen eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges), mehrfach begangen Die Vorinstanz führte hierzu Folgendes aus (S. 73 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 807):