Am 11.02.2021 kollidierte der Beschuldigte frontal mit der hinteren linken Seite des AN.________ (Fahrzeugmarke) von AO.________, indem er diesem unberechtigterweise den Vortritt verweigerte. In der Folge verliess der Beschuldigte fluchtartig die Unfallstelle in Fahrtrichtung M.________(Ort) und vereitelte dadurch die angesichts der Umstände zweifellos angezeigten Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (vgl. Ziff. I. 3. der Anklageschrift).