Dieser «Norm- Sachverhalt» wird wie folgt umschrieben: «Gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4-8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ)». Bei erhöhtem Gefährdungspotential (insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr etc.) sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe ab 50 Stra-