Die Kammer schliesst sich den Erwägungen der Vorinstanz vorab an. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die falsche Anschuldigung eine Übertretung betraf und der Strafrahmen daher Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht. Die von der Vorinstanz bei diesem Strafrahmen für das leichte Verschulden veranschlagte Strafe von 30 Tagen erscheint daher zu hoch. Vielmehr erachtet die Kammer bei dieser Ausgangslage eine Strafe von 12 Strafeinheiten als angemessen. Im Rahmen der Asperation sind 8 Strafeinheiten zu berücksichtigen.