Die Kammer wertet den Unrechtsgehalt unter Berücksichtigung der Referenzsachverhalte der VBRS-Richtlinien etwas höher als die Vorinstanz und erachtet für den Hausfriedensbruch vom 20. Dezember 2021 eine Strafe in der Höhe von 20 Strafeinheiten als angemessen. Von dieser Strafe sind 13 Strafeinheiten zu asperieren. 17.2.6 Falsche Anschuldigung Zu diesem Vorwurf führte die Vorinstanz das Folgende aus (S. 75 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 809): Der Beschuldigte gab am 28.05.2021 nach dem Verkehrsunfall O.___