Der Beschuldigte stemmte am 20.12.2021 die Glasschiebetüre des Lebensmittelgeschäfts der T.________(GmbH) mit einem mitgebrachten Spaten auf, welche dabei beschädigt wurde, und betrat auf diese Weise das Geschäft (vgl. Ziff. I. 10. der Anklageschrift). Wenngleich die kriminelle