49 Die Strafe für den Betrug, versucht begangen, wird mit 10 Strafeinheiten asperiert. 17.2.3 Urkundenfälschung Die Vorinstanz erwog zur Urkundenfälschung (S. 77 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 811): Die VBRS-Richtlinien empfehlen beim Referenzsachverhalt zur Urkundenfälschung («Der Täter fälscht eine ID, um so Zutritt zu einem für ihn gesperrten Spielcasino zu erlangen») 30 Strafeinheiten (vgl. VBRS-Richtlinien, Ziff. 14., S. 50).