Wiederholend daher nachfolgend die Erwägungen der Vorinstanz mit allfälligen Ergänzungen oder Abweichungen der Kammer. Insbesondere wird jeweils direkt nach der Festsetzung der dem Tatverschulden angemessenen Strafe ausgewiesen, wie viele Strafeinheiten bzw. Monate asperiert werden. Bereits an dieser Stelle ist festzuhalten, dass für jedes Delikt ein Asperationsfaktor von 2/3 angemessen erscheint. Die Reihenfolge der Delikte folgt nicht der vorinstanzlichen Aufzählung, sondern erfolgt nach der Höhe der abstrakten Strafrahmen, wobei zuerst mit den höchsten Strafrahmen begonnen wird: