Durch die (zumindest teilweise massiv) übersetzte Geschwindigkeit und die Missachtung des Rotlichts bei der einspurig geführten Baustelle war das Risiko jedoch hoch, dass der Beschuldigte weder rechtzeitig noch adäquat hätte auf ungeschützte Fussgänger, Fahrradfahrende und andere Verkehrsteilnehmende reagieren können und/oder er im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren hätte und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern gekommen wäre. Mit seinem rücksichtslosen und völlig unangepassten Verhalten gefährdete der Beschuldigte nicht zuletzt auch seinen Bei-