_ (Strasse) signalisierte 30-er Zone mit Baustellenbereich, wo er zudem ein Rotlicht missachtete. Durch die deutlich über 70 km/h gefahrene Geschwindigkeit in der 30-er Zone überschritt der Beschuldigte die in Art. 90 Abs. 4 Bst. a SVG festgelegte Schwelle. Im Bereich der Baustelle wurde der Verkehr zum Tatzeitpunkt einspurig und abwechselnd (mittels Lichtsignalanlage) auf der linken Spur geführt. Der Baustellenbereich war eng, nicht übersichtlich, hatte eine Länge von über 100 m und auf beiden Strassenseiten befanden sich Trottoirs (teilweise aufgrund der Baustelle gesperrt) sowie Ein- bzw. Zufahrten zu Wohnhäusern.