Fahren ohne Berechtigung (ohne Führerausweis; mehrfach begangen), bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG) - Fahren ohne Haftpflichtversicherung (durch Führen eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges; mehrfach begangen), bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu