146 Abs. 1 StGB) - Urkundenfälschung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art. 251 Ziff. 1 StGB) - Sachbeschädigung (mehrfach begangen), bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 144 Abs. 1 StGB) - Hausfriedensbruch, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 186 StGB) - Falsche Anschuldigung, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (Art. 303 Ziff. 2 StGB) - Fahren in fahrunfähigem Zustand (unter Drogeneinfluss;