Damit handelt es sich vorliegend um das abstrakt schwerste Delikt. Die nachfolgenden Delikte können entweder mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden: - Diebstahl (mehrfach begangen), bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art. 139 Ziff. 1 StGB) - Betrug (versucht begangen), bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art. 146 Abs. 1 StGB) - Urkundenfälschung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art.