b StGB). Zudem darf eine Gesamtfreiheitsstrafe ausgesprochen werden, wenn viele Einzeltaten zeitlich sowie sachlich eng miteinander verknüpft sind und eine blosse Geldstrafe bei keinem der in einem engen Zusammenhang stehenden Delikte geeignet ist, in genügendem Masse präventiv auf den Täter einzuwirken (Urteil des Bundesgerichts 6B_244/2021 vom 17. April 2023 E. 5.3.2 m.w.H.). Wo immer möglich ist der Geldstrafe Vorrang zu geben. 16.2 Würdigung der Vorinstanz