14. Fazit (neue) oberinstanzliche Schuldsprüche Der Beschuldigte ist der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 23. Januar 2021 in K.________(Ort) durch besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit und Missachten des Rotlichts schuldig zu sprechen. Weiter ist der Beschuldigte des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, begangen am 22. und 23. Januar 2021, auf der Strecke zwischen L.________(Ort) und AB.________(Ort) sowie K.________(Ort) schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung