Überdies ist einspurig geführten Baustellen immer das Risiko inhärent, dass sich Fahrradfahrende noch nach Ende der Grünphase im einspurig geführten Bereich befinden, womit auch ein Risiko bestand, dass vor dem Beschuldigten noch Fahrradfahrende in gleicher Richtung unterwegs sind. Zudem gab es auch im Baustellenbereich neben der Strasse ein Trottoir und Einbzw. Zufahrten zu den angrenzenden Wohnhäusern, womit auch Fussgänger in diesem Bereich hätten unterwegs sein können. Weiter ist zu berücksichtigen,