39 den Kreisel korrekt befuhr). Dabei beschädigte er sein Fahrzeug und einen der auf dem Kreisverkehrsplatz gepflanzten Jungbäume. Der Beschuldigte beherrschte somit auf diesem Streckenabschnitt sein Fahrzeug nicht mehr. Fraglich ist daher, ob der Beschuldigte mit diesem Fahrmanöver eine (einfache oder grobe) Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges i.S.v. Art. 90 i.V.m. Art. 31 SVG beging. Art. 31 Abs. 1 SVG hält fest, dass der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.