38 Kauf genommen, das Fahrzeug nicht ständig beherrschen zu können. Schliesslich könne nur darauf geschlossen werden, dass ihm habe bewusst sein müssen, durch seine Fahrmanöver das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern einzugehen und er dies in Kauf genommen habe. Es sei mindestens von Eventualvorsatz auszugehen.