36 12.2 Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG 12.2.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Betreffend die allgemeinen Ausführungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 767 ff.). Zu ergänzen ist Folgendes: