29 auch die Strafzumessung betreffend diese rechtskräftigen Schuldsprüche. Für die jeweilige Beweiswürdigung und erstellten Sachverhalte wird auf die vorinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (S. 11 ff. [pag. 745 ff.]). Aufgrund der Vielzahl der Delikte wird darauf verzichtet, diese erstellten Sachverhalte noch zusammengefasst wiederzugeben. III. Rechtliche Würdigung