8.7 Sachverhalt und Beweiswürdigung der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche Wie bereits mehrfach festgehalten sind zufolge der beschränkten Berufung des Beschuldigten die meisten vorinstanzlichen Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsen. Zu überprüfen ist allerdings die gesamte Strafzumessung und somit