Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Polizisten die Nachfahrt offenbar vor der 30-er Zone bzw. dem einspurigen Baustellenbereich abgebrochen haben (pag. 134 und pag. 137), wobei deren Fahrzeug offenbar nach der 30-er Zone einen Schaden erlitt und sie nicht mehr weiterfahren konnten (pag. 1011 Z. 7 ff.).