_ ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch immer mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Nach dem Vorfall wurde von einem der Polizisten eine Tachoprüfung des zivilen Polizeifahrzeuges in Auftrag gegeben (pag. 1012 Z. 17 ff.). Der Tacho dieses zivilen Polizeifahrzeugs AK.________ mit der Kontrollschildnummer ________ wurde daraufhin am 8. Februar 2021 im AH.________ in AB.________(Ort) geprüft (pag. 132). Dabei ergab sich, dass der Tacho des Polizeifahrzeugs einige km/h über der effektiv gefahrenen Geschwindigkeit lag. Bei einer Tachogeschwindigkeit von 90 km/h betrug die effektiv gefahrene Geschwindigkeit 85,4 km/h.