Da beim Kreisverkehrsplatz derjenige Jungbaum, welcher am meisten links (aus Sicht der Fahrtrichtung des Beschuldigten) gepflanzt war sowie die Reifen und Felgen auf der rechten Seite des Fahrzeugs beschädigt wurden, ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte nach dem Ende der Baustelle auf der falschen Strassenseite weiterfuhr und den Kreisverkehrsplatz in gerader Linie befuhr – bzw. in den Worten des Beschuldigten «durchkreuzte». Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten und von AA.________ ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch immer mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr.