Er habe den Eindruck gehabt, dass das Fahrzeug nicht von selbst verlangsamt habe. An die gemessenen Geschwindigkeiten könne er sich aber nicht mehr erinnern (pag. 1011 Z. 13 ff.). AA.________ bestätige die Wahrnehmung der Polizisten implizit. So gab er an, dass der Beschuldigte zu ihm geschaut und gesagt habe, er solle sich festhalten und dann habe der Beschuldigte Gas gegeben. Danach sei alles sehr schnell gegangen. Er habe nur noch die rot aufleuchtende Ampel gesehen, dann sei A.________ über den Kreisel gefahren, wobei die Reifen dadurch platt geworden seien.