Vom Beschuldigten gefahrene Geschwindigkeit Die beiden Polizisten beschrieben in ihren Wahrnehmungsberichten übereinstimmend, dass der Beschuldigte den Z.________(Fahrzeugmarke) massiv beschleunigt habe und dadurch eine grosse Distanz zwischen den beiden Fahrzeugen entstanden sei. Sie hätten ihr Fahrzeug ebenfalls beschleunigt und seien dem Z.________(Fahrzeugmarke) mit ca. 90 km/h hinterher gefahren. Der Z.________(Fahrzeugmarke) habe aber noch immer Distanz gewinnen können (pag. 134 und pag. 136).