150 Z. 128). Oberinstanzlich gab er auf Frage an, sich nicht mehr daran erinnern zu können (pag. 1020 Z. 9 ff.). AA.________ gab an, er und der Beschuldigte hätten gewusst, dass ihnen ein Polizeifahrzeug gefolgt sei. Sie hätten gesehen, dass die Polizisten vorher ein anderes Auto kontrolliert hätten. Die Polizisten seien mit einem zivilen Polizeifahrzeug unterwegs gewesen, namentlich mit einem AK.________ (Fahrzeugmarke) (pag. 141 Z. 29 ff.). Im Zusammenhang mit der Fahrweise erklärte AA.________, dass A.________ zu ihm rüber geschaut und gesagt habe, er solle sich festhalten. Dann habe A._____