(Nr. XB). Zusammenfassend erachtet es die Kammer als erstellt, dass auf der Höhe AC.________(Strasse) ________ (Nr. XA) die Baustelle, eine Ampel und eine Tempo-30-Zone signalisiert waren. Die Baustelle selbst begann ca. auf der Höhe AC.________(Strasse) ________ (Nr. XB). Weiter wurde der Verkehr zum Tatzeitpunkt im Baustellenbereich einseitig auf der linken Spur geführt. Die Länge der Baustelle betrug etwas über 100 m.