Die vom Beschuldigten am 23. Januar 2021 mit dem Z.________(Fahrzeugmarke) zurückgelegte Strecke ergibt sich aus den amtlichen Akten (Aussagen der einvernommenen Personen, Wahrnehmungsberichte sowie der Fotodokumentation). Die Strecke wurde der Übersicht halber für die oberinstanzliche Hauptverhandlung auf einer Geomaps-Karte eingezeichnet (pag. 1053). Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte bei seiner Fluchtfahrt eine Distanz von knapp 1,8 km zurücklegte, wobei die Strecke mitten durch die Ortschaft K.________(Ort) führt.