der in Ziff. I.2. der Anklageschrift umschriebenen Vorwürfe bzw. die gestützt darauf ergangenen erstinstanzlichen Schuldsprüche (Ziff. III.1.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen, am 23. Januar 2021 in K.________(Ort), durch qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h