I.3.8.2. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Fahren ohne Berechtigung, begangen am 23. Januar 2021, in K.________(Ort), durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis (Ziff. I.3.11.2. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Fahren ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 23. Januar 2021, in K.________(Ort), durch Führen eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges (Ziff. I.3.12.2. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Missbrauch von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen o zu unbekanntem Zeitpunkt, in K.________(Ort) resp.