Der Übersichtlichkeit halber werden nachfolgend die entsprechenden Schuldsprüche, welche in Rechtskraft erwachsen sind, aufgelistet: - Fahren in fahrunfähigem Zustand, begangen am 23. Januar 2021, in K.________(Ort), durch Führen eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss (Ziff. I.3.8.2. des oberinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Fahren ohne Berechtigung, begangen am 23. Januar 2021, in K.________(Ort), durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis (Ziff.