Die Verteidigung des Beschuldigten stellte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gar das Vorhandensein des Lichtsignals bzw. des Betriebs des Lichtsignals in Frage. Damit stellen sich folgende zu beantwortende Beweisfragen: - Wie stellte sich die Situation im Bereich der Tempo-30-Zone, insbesondere im Bereich der Baustelle, dar? - Überfuhr der Beschuldigte ein Rotlicht? - Wie schnell fuhr der Beschuldigte auf seiner Flucht vor der Polizei? - Wie stellte sich die konkrete Situation auf der Strasse anlässlich der Fluchtfahrt dar? -