Vom Beschuldigten bestritten wird die bei seiner Fluchtfahrt vom 23. Januar 2021 gefahrene Geschwindigkeit und, dass er durch die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie des Rotlichts resp. der einspurigen Verkehrsführung bei der Baustelle das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern einging bzw., dass er dieses mit seiner vorher beschriebenen Fahrweise zumindest in Kauf nahm. Überdies bestreitet er, dass es sich aufgrund des Zustands der Bremsen um ein nicht betriebssicheres Fahrzeug handelte.