16 ferner auch AA.________, der Beifahrer des Beschuldigten, aus, dass der Beschuldigte viel zu schnell gefahren sei. Letztlich gab auch der Beschuldigte selber zu, dass seine Geschwindigkeit nicht der Örtlichkeit, den Strassenverhältnissen, den Sichtverhältnissen und dem Verkehrsaufkommen angepasst gewesen sei, so dass ihm nicht wohl gewesen sei (p. 150 Z. 118 ff.).