Auch der Beschuldigte selber beschrieb sein Fahrverhalten in K.________(Ort) als «Nicht akzeptabel!» (p. 151 Z. 169 f.). An der Hauptverhandlung vom 04.07.2023 führte er zudem aus, dass er froh sei, dass nicht mehr passiert sei. Man hätte auch jemanden überfahren können und es hätte auch ein Kind treffen können (p. 686).