Bekannt sei nur, was der Tacho des Polizeiautos angezeigt habe und was die Polizei daraus abgeleitet habe. Heute wäre es jedoch möglich, den Tacho des Polizeiautos im Polizeischreiber abzulesen. Das sei vorliegend nicht gemacht worden. Zudem seien die Polizisten heute nicht anwesend gewesen, weshalb man sie nicht habe befragen können (p. 698).