Dabei handelte es sich um ein nicht immatrikuliertes Motorfahrzeug, für welches weder eine Haftpflichtversicherung, noch ein gültiger Fahrzeugausweis bestand und welches demzufolge auch über keine gültigen Kontrollschilder verfügte, was er wusste, aber trotzdem damit fuhr. Zudem handelte es sich bei dem Z.________ (Fahrzeugmarke) um ein nicht betriebssicheres Fahrzeug, welches u.a. eine defekte resp. nicht mehr funktionstüchtige Bremsanlage (Bremsflüssigkeit eingetrocknet und nicht mehr wirksam, verrostete und eingelaufene Bremsscheiben), grossflächigen und tiefen Rostbefall sowie eine beschädigte Frontscheibe im Sichtfeld aufwies.