548; Hervorhebungen im Original): Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen, durch qualifiziert grobe, evtl. teilweise grobe und einfache Verkehrsregelverletzung, durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts, Entwendung und Missbrauch von Ausweisen und Schildern, Fahren ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung und Haftpflichtversicherung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung (ohne Führerausweis), Fahren in fahrun-