Weiter hat die Kammer die nicht der Rechtskraft zugänglichen Verfügungen betreffend das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten des Beschuldigten (Ziff. VI.3. und 4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) neu zu treffen. Davon abgesehen ist das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 6. Juli 2023 (PEN 22 260) in Rechtskraft erwachsen. Die Kammer verfügt als Berufungsgericht bei der Überprüfung der angefochtenen – und/oder der Rechtskraft nicht zugänglichen Punkten – über volle Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 und 3 StPO).