1. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 59.40 sei zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden. 2. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen (Art. 16 Abs. 2 lit. b DNA-ProfilG). 3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. b DNA-ProfilG).