3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit der Berufungserklärung vom 29. November 2023 beantragte die Verteidigung des Beschuldigten, es sei das Schreiben der Y.________ (Genossenschaft) vom 25. Oktober 2023 (inkl. Arbeitsvertrag, Personaldatenblatt und PK-Meldung als Beilagen) zu den Akten zu erkennen und es sei eine Befragung des Beschuldigten durchzuführen (pag. 843 ff.). Nachdem den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Beweisanträgen des Beschuldigten eingeräumt worden war (pag. 959 f.), wurden die Beweisanträge des Beschuldigten mit Verfügung vom 12. Januar 2024 gutgeheissen.