1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen 1.1. am 15.01.2021, ca. um 15:20 Uhr, auf der J.________ (Strasse), durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung (ohne Führerausweis), Fahren in fahrunfähigem Zustand (unter Drogeneinfluss) sowie Nichtbeachten eines Fahrverbots (AKS Ziff. I. 1.);