3. A.________ wird eine Entschädigung von CHF 3'312.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz und von CHF 1'714.60 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 6. August 2024 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: